Kampf gegen illegales Glücksspiel: Finanzministerium plant "verdeckte Testspiele"

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1 trat der neue Glücksspielstaatsvertrag 2012 (nachfolgend als „GlüStV 2012“ bezeichnet) nach erfolgter Ratifizierung in 14 Bundesländern am 01.07.2012 in Kraft.2 In Nordrhein-Westfalen verzögerte sich die Ratifizierung aufgrund der Landtagswahl im Mai 2012 und erfolgte erst am 08.11.2012. Der GlüStV 2012 trat dann in NRW am 01.12.2012 in Kraft.3 Bis dahin galt dort der erste Glücksspielstaatsvertrag, der am 01.01.2008 in Kraft getreten war, und am 31.12.2011 außer Kraft trat, (nachfolgend als „GlüStV 2008“ bezeichnet) als Landesrecht fort.4 Anlass für den Abschluss eines neuen Glücksspielstaatsvertrages anstelle der Verlängerung der Geltung des GlüStV 2008 waren neben dessen Evaluierung und neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse zu den Risiken von Glücksspiel v. a. auch mehrere Urteile des EuGH zur Europarechtskonformität des deutschen Sportwettenmonopols sowie Entscheidungen des BVerfG und des BVerwG zur Verfassungsmäßigkeit des Lotteriestaatsvertrags (nachfolgend als „LottStV“ bezeichnet) sowie des GlüStV 2008.5 Schleswig-Holstein hat im September 2011 ein im Vergleich zum GlüStV 2012 liberaleres Glücksspielgesetz (nachfolgend als „GlüG SH“ bezeichnet) verabschiedet, das bereits am 01.01.2012 in Kraft trat.6 Am 06.05.2012 fanden Neuwahlen zum ← 1 2 → 18. schleswig-holsteinischen Landtag statt.7 Bei dieser Wahl erlangte die sogenannte „Dänen-Ampel“ aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Süd-Schleswigschem Wählerverband SSW (nachfolgend als „die Dänen-Ampel“ bezeichnet) eine Mehrheit von einer Stimme.8 Die ihr angehörenden Fraktionen hatten schon vor der Wahl sowie im Koalitionsvertrag angekündigt, dem GlüStV 2012 beitreten zu wollen.9 Nach der Wahl entschieden sie gemeinsam zügig durch Beschluss vom 24.07.2012, das GlüG SH aufzuheben, dem GlüStV 2012 beizutreten, ein entsprechendes Ausführungsgesetz zu erlassen, sowie das schleswig-holsteinische Spielbankengesetz (nachfolgend als „SpielbG SH“ bezeichnet) und das schleswig-holsteinische Spielhallengesetz (nachfolgend als „SpielhG SH“ bezeichnet) entsprechend anzupassen.10 Am 24.08.2012 erfolgte die erste Lesung der Gesetzesentwürfe im Kieler Landtag.11 Am 31.10.2012 fand eine ganztägige Anhörung dazu im Innen- und Rechtsausschuss des Landtags ← 2 3 → SH statt.12 Am 06.09.2012 legte die Dänen-Ampel der EU-Kommission die neuen Gesetzesentwürfe zur Notifizierung vor.13 Nach Eingang des Notifizierungsantrags hat die EU-Kommission drei Monate Zeit zur Stellungnahme. Wenn ein Mitgliedstaat oder die EU-Kommission eine ausführliche Stellungnahme abgibt, verlängert sich diese Frist um einen Monat auf vier Monate. Die mitgliedstaatlichen Parlamente dürfen nicht über die im Notifizierungsverfahren befindlichen Gesetzesvorhaben beschließen.14 Am 06.12.2012 nahm die maltesische Regierung ausführlich Stellung zu den Gesetzesentwürfen der Dänen-Ampel.

6. Evaluierungsabstände

1 trat der neue Glücksspielstaatsvertrag 2012 (nachfolgend als „GlüStV 2012“ bezeichnet) nach erfolgter Ratifizierung in 14 Bundesländern am 01.07.2012 in Kraft.2 In Nordrhein-Westfalen verzögerte sich die Ratifizierung aufgrund der Landtagswahl im Mai 2012 und erfolgte erst am 08.11.2012. Der GlüStV 2012 trat dann in NRW am 01.12.2012 in Kraft.3 Bis dahin galt dort der erste Glücksspielstaatsvertrag, der am 01.01.2008 in Kraft getreten war, und am 31.12.2011 außer Kraft trat, (nachfolgend als „GlüStV 2008“ bezeichnet) als Landesrecht fort.4 Anlass für den Abschluss eines neuen Glücksspielstaatsvertrages anstelle der Verlängerung der Geltung des GlüStV 2008 waren neben dessen Evaluierung und neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse zu den Risiken von Glücksspiel v. a. auch mehrere Urteile des EuGH zur Europarechtskonformität des deutschen Sportwettenmonopols sowie Entscheidungen des BVerfG und des BVerwG zur Verfassungsmäßigkeit des Lotteriestaatsvertrags (nachfolgend als „LottStV“ bezeichnet) sowie des GlüStV 2008.5 Schleswig-Holstein hat im September 2011 ein im Vergleich zum GlüStV 2012 liberaleres Glücksspielgesetz (nachfolgend als „GlüG SH“ bezeichnet) verabschiedet, das bereits am 01.01.2012 in Kraft trat.6 Am 06.05.2012 fanden Neuwahlen zum ← 1 2 → 18. schleswig-holsteinischen Landtag statt.7 Bei dieser Wahl erlangte die sogenannte „Dänen-Ampel“ aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Süd-Schleswigschem Wählerverband SSW (nachfolgend als „die Dänen-Ampel“ bezeichnet) eine Mehrheit von einer Stimme.8 Die ihr angehörenden Fraktionen hatten schon vor der Wahl sowie im Koalitionsvertrag angekündigt, dem GlüStV 2012 beitreten zu wollen.9 Nach der Wahl entschieden sie gemeinsam zügig durch Beschluss vom 24.07.2012, das GlüG SH aufzuheben, dem GlüStV 2012 beizutreten, ein entsprechendes Ausführungsgesetz zu erlassen, sowie das schleswig-holsteinische Spielbankengesetz (nachfolgend als „SpielbG SH“ bezeichnet) und das schleswig-holsteinische Spielhallengesetz (nachfolgend als „SpielhG SH“ bezeichnet) entsprechend anzupassen.10 Am 24.08.2012 erfolgte die erste Lesung der Gesetzesentwürfe im Kieler Landtag.11 Am 31.10.2012 fand eine ganztägige Anhörung dazu im Innen- und Rechtsausschuss des Landtags ← 2 3 → SH statt.12 Am 06.09.2012 legte die Dänen-Ampel der EU-Kommission die neuen Gesetzesentwürfe zur Notifizierung vor.13 Nach Eingang des Notifizierungsantrags hat die EU-Kommission drei Monate Zeit zur Stellungnahme.

Spielerschutz: Neuer Glücksspielstaatsvertrag nennt klare Ziele

Wenn ein Mitgliedstaat oder die EU-Kommission eine ausführliche Stellungnahme abgibt, verlängert sich diese Frist um einen Monat auf vier Monate. Die mitgliedstaatlichen Parlamente dürfen nicht über die im Notifizierungsverfahren befindlichen Gesetzesvorhaben beschließen.14 Am 06.12.2012 nahm die maltesische Regierung ausführlich Stellung zu den Gesetzesentwürfen der Dänen-Ampel. Ohne diese Stellungnahme der maltesischen Regierung wäre die dreimonatige Stillhaltefrist am 07.12.2012 ausgelaufen. Wegen ihr verlängerte sich diese Frist automatisch um einen Monat bis zum 07.01.2013.15 Ferner legte die EU-Kommission am 07.12.2012 eine äußerst kritische ausführliche Stellungnahme zu den Gesetzesvorhaben der Dänen-Ampel vor. Sie führte aus, die Dänen-Ampel habe keinerlei Gründe oder Daten angegeben, die erklären würden, warum eine restriktivere Regelung erforderlich ist, als die bisher geltende. Ohne diese Stellungnahme der maltesischen Regierung wäre die dreimonatige Stillhaltefrist am 07.12.2012 ausgelaufen.

  • Finanzierung von Suchtprävention und Beratung aus Glücksspielsteuermitteln
  • Ausbau des bundesweiten Hilfetelefons und der Online-Beratung
  • Verpflichtende Einblendung von Hilfsangeboten direkt auf der Spieloberfläche
  • Förderung lokaler Projekte der Suchthilfe durch die Bundesländer

Wegen ihr verlängerte sich diese Frist automatisch um einen Monat bis zum 07.01.2013.15 Ferner legte die EU-Kommission am 07.12.2012 eine äußerst kritische ausführliche Stellungnahme zu den Gesetzesvorhaben der Dänen-Ampel vor.

Staat verdienet bei Online-Glücksspielen mit

3 Bornemann, K&R 2012, 653; Landesregierung NRW, Pressemitteilung der vom 08.11.2012; Wild, ZfWG 2012, 247. 4 Bekanntmachung vom 15.12.2011 nach Art. 2 § 2 Abs. 3 S. 2 des GlüStV AG NRW vom 30.10.2007, (GV.NRW.2012 S.

Maßnahmen zum Spielerschutz des GlüStV

13) SGV.NRW.7126; Art. 2 Abs. 4 Erster GlüÄndStV; Bornemann, K&R 2012, 653; Dietlein, in Dietlein/Hecker/Ruttig, Glücksspielrecht, Einleitung Rn.1. 5 Amtliche Begründung zum GlüStV 2012, Bayerischer Landtag, Drs. ; Amtliche Begründung zum Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen AGGlüStV, Bayerischer Landtag, Drs. Sie führte aus, die Dänen-Ampel habe keinerlei Gründe oder Daten angegeben, die erklären würden, warum eine restriktivere Regelung erforderlich ist, als die bisher geltende. Der Eingriff hierdurch in die Binnenmarktfreiheiten sei unverhältnismäßig.16 Großbritannien machte ebenfalls ← 3 4 → Anmerkungen hierzu, die allerdings keine Auswirkungen auf die Stillhaltefrist hatten.17 Bis zum 07.01.2013 war dem Landtag SH somit die Durchführung einer zweiten Lesung versagt. Er war bis zum Ablauf der Notifizierungsfrist zum Stillhalten verpflichtet und musste das geltende Recht weiter anwenden. Am 10.12.2012 berieten sein Innen- u. Rechtsausschuss sowie sein Finanzausschuss in einer gemeinsamen Sitzung die wesentlichen Inhalte der Stellungnahmen von Malta und der EU-Kommission sowie das weitere Vorgehen.18 Die Dänen-Ampel beriet während der Stillhaltefrist außerdem über das Ergebnis der Anhörung vom 31.10.2012.19 Aus diesen Beratungen resultierte, dass sie trotz der Nachrichten aus Brüssel an ihrem Vorhaben festhalten wollte. Die Dänen-Ampel beschloss am 24.01.2013 nach zweistündiger, kontroverser Debatte im Plenum, auf Empfehlung des Innen- u. Rechtsauschusses sowie des Finanzausschusses20, mit ihrer einen Stimme Mehrheit den Beitritt zum GlüStV 2012 und in einem Gesetz zur Änderung glücksspielrechtlicher Gesetze ein Ausführungsgesetz zum GlüStV 2012, die Aufhebung des GlüG SH sowie ← 4 5 → Anpassungen des SpielbG SH.21 Das Gesetz zur Änderung glücksspielrechtlicher Gesetze und der GlüStV 2012 traten in Schleswig-Holstein am 08.02.2013 in Kraft.22 Die von allen Beteiligten hitzig und teils geradezu unsachlich geführte Debatte23 über Wirksamkeit oder Unwirksamkeit des Gesetzes zur Änderung ← 5 6 → ← 6 7 → glücksspielrechtlicher Gesetze sowie des Gesetzes zum Ersten GlüÄndStV und über die Europarechtskonformität und Verfassungsmäßigkeit des GlüStV 2012 sowie des GlüG SH wird wohl von allen Beteiligten auch in Zukunft noch weitergeführt.24 Zum einen liegt dies daran, dass das Innenministerium SH bereits auf Grundlage des GlüG SH 25 Lizenzen für die Veranstaltung u. Vermittlung von Sportwetten sowie 21 Lizenzen für die Veranstaltung u. Vermittlung von Online-Casinospielen erteilt hat.25 Diese Lizenzen sind auf sechs Jahre befristet26 und sollen nach den Beschlüssen des ← 7 8 → Landtags SH vom 24.01.2013 trotz des Beitritts zum GlüStV 2012 fortbestehen.27 Die Auswirkungen hiervon sind umstritten. Die Fraktionen der Dänen-Ampel halten dies wegen der Befristung der Lizenzen auf sechs Jahre für unproblematisch.28 Die Opposition im Kieler Landtag befürchtet den Wegfall der Kohärenz der Regelung sowie Schadensersatzforderungen gegen das Land.29 Zum anderen hat der BGH parallel zur Debatte des Landtags SH die Europarechtskonformität des GlüStV 2012 angezweifelt. Dieser hatte über eine Revision in einem Wettbewerbsrechtsprozess über eine Unterlassungsklage zu entscheiden.

Glücksspiel in NRW: Anstieg der unerlaubten Webangebote

16/12192, S. 1; Dietlein, in Dietlein/Hecker/Ruttig, Glücksspielrecht, Einleitung Rn. ; Haltern, ZfWG 2011, 13; Lippert, JA 2012, 124; Windoffer, DÖV 2012, 257. 6 § 49 GlüG SH; Bolzen, Die Welt, Artikel 111879621 vom 07.12.2012; dpa/anw, heise online News 2013, KW 4, Artikel Nr. 1790755 vom 24.01.2013; dpa/gil, heise online News 2012, KW 51, Artikel Nr.

Evaluation des Glücksspielstaatsvertrages in 2026: Mehr als nur Legalisierung von Online Casinos im Fokus

1772634 vom 19.12.2012; Innenministerium Schleswig-Holstein, Homepage, Unterseite zu den Informationen zum Glücksspielwesen; Dörr/Janich, K&R Beihefter 1/2012, 2ff., 15; Landtag Schleswig-Holstein, Pressemitteilung 8/2013 vom 21.01.2013, S. 9; Lippert, JA 2012, 124; NDR Regional Schleswig-Holstein, Pressemitteilung Glücksspiel 185 vom 23.05.2012; Windoffer, DÖV 2012, 257. 7 dapd/sam, Die Welt, Artikel Nr. 12836784 vom 15.03.2011; Landeswahlleitung Schleswig-Holstein, Mitteilung auf der Homepage des Landes Schleswig-Holstein; Der Schleswig-Holsteinische Landtag, Hompepage, Unterpunkt „Informationsmaterial im Internet“, 3. 8 Landeswahlleitung Schleswig-Holstein, Bekanntmachung vom 18.05.2012, Übersichten 5, 6.1 und 6.2; NDR Regional Schleswig-Holstein, Pressemitteilung Glücksspiel 185 vom 23.05.2012; Schultheis, in: Gesellschaft, Politik und Recht, politik.pr-gateway.de, Pressemitteilung vom 28.09.2012. Er beschloss, das Verfahren auszusetzen, und dem EuGH zur Vorabentscheidung Fragen danach vorzulegen, ob das GlüG SH sowie die auf dessen Grundlage erlassenen Erlaubnisse, wenn diese nach einem evtl. Beitritt Schleswig-Holsteins zum GlüStV 2012 fortgelten, die Kohärenz der Internetverbote sowie der Begrenzung der Sportwetten-Konzessionen auf zwanzig Stück des GlüStV 2012 entfallen lassen.30 Schon im Vorfeld dieser Entscheidung ← 8 9 → hatte der BGH Zweifel am Glücksspielverbot im Internet des GlüStV 2012 durchblicken lassen.31 Unter anderem deswegen hatte die Opposition im Landtag SH die Dänen-Ampel dazu aufgefordert, die dritte Lesung zu den neuen Glücksspielgesetzen zu verschieben und die Entscheidung des BGH abzuwarten, die dieser schon am 22.11.2012 für den 24.01.2013 angekündigt hatte.32 All dies ist Grund genug, die Rechtslage nach dem GlüStV 2012 sowie nach dem GlüG SH einer eingehenderen juristischen Untersuchung zu unterziehen, und ihre Verfassungsmäßigkeit sowie Europarechtskonformität zu überprüfen. Dabei finden auch die bundesrechtlich geregelten Rechtsgrundlagen für Glücksspielgenehmigungen Berücksichtigung. Bei der Untersuchung der Rechtslage nach dem GlüStV 2012 und dem GlüG SH sowie der Überprüfung ihrer Europarechtskonformität und Verfassungsmäßigkeit legt die vorliegende Dissertation einen Schwerpunkt auf die Erörterung der Zulässigkeit von Online-Glücksspielangeboten sowie von Werbung für Glücksspiele in Rundfunk und Internet. Außerdem überprüft sie die Wirksamkeit des Beitritts Schleswig-Holsteins zum GlüStV 2012. Nach einer wirtschaftlichen Analyse des Glücksspielrechts erfolgt ferner die Darlegung eines Alternativvorschlags für eine einheitliche Regelung. Vor diesen Ausführungen im zweiten (Haupt-)Teil dieser Untersuchung finden sich in ihrem ersten Teil Ausführungen zum Begriff des öffentlichen Glücksspiels sowie zu den historischen, privat- und strafrechtlichen Grundlagen des Glücksspielrechts. Der dritte Teil erörtert die Frage der Gewährung eines Leistungsschutzrechts für Sportveranstalter im Hinblick auf cas casino limit deutschland den Schutz von Spielplänen, Tabellen und Live-Daten.

7. Welche Effekte hat das aktuelle online Glücksspielgesetz in Deutschland?

Er beschloss, das Verfahren auszusetzen, und dem EuGH zur Vorabentscheidung Fragen danach vorzulegen, ob das GlüG SH sowie die auf dessen Grundlage erlassenen Erlaubnisse, wenn diese nach einem evtl. Beitritt Schleswig-Holsteins zum GlüStV 2012 fortgelten, die Kohärenz der Internetverbote sowie der Begrenzung der Sportwetten-Konzessionen auf zwanzig Stück des GlüStV 2012 entfallen lassen.30 Schon im Vorfeld dieser Entscheidung ← 8 9 → hatte der BGH Zweifel am Glücksspielverbot im Internet des GlüStV 2012 durchblicken lassen.31 Unter anderem deswegen hatte die Opposition im Landtag SH die Dänen-Ampel dazu aufgefordert, die dritte Lesung zu den neuen Glücksspielgesetzen zu verschieben und die Entscheidung des BGH abzuwarten, die dieser schon am 22.11.2012 für den 24.01.2013 angekündigt hatte.32 All dies ist Grund genug, die Rechtslage nach dem GlüStV 2012 sowie nach dem GlüG SH einer eingehenderen juristischen Untersuchung zu unterziehen, und ihre Verfassungsmäßigkeit sowie Europarechtskonformität zu überprüfen. Dabei finden auch die bundesrechtlich geregelten Rechtsgrundlagen für Glücksspielgenehmigungen Berücksichtigung. Bei der Untersuchung der Rechtslage nach dem GlüStV 2012 und dem GlüG SH sowie der Überprüfung ihrer Europarechtskonformität und Verfassungsmäßigkeit legt die vorliegende Dissertation einen Schwerpunkt auf die Erörterung der Zulässigkeit von Online-Glücksspielangeboten sowie von Werbung für Glücksspiele in Rundfunk und Internet. Außerdem überprüft sie die Wirksamkeit des Beitritts Schleswig-Holsteins zum GlüStV 2012.

Glücksspiel und Digitalisierung

Nach einer wirtschaftlichen Analyse des Glücksspielrechts erfolgt ferner die Darlegung eines Alternativvorschlags für eine einheitliche Regelung. Vor diesen Ausführungen im zweiten (Haupt-)Teil dieser Untersuchung finden sich in ihrem ersten Teil Ausführungen zum Begriff des öffentlichen Glücksspiels sowie zu den historischen, privat- und strafrechtlichen Grundlagen des Glücksspielrechts. Der dritte Teil erörtert die Frage der Gewährung eines Leistungsschutzrechts für Sportveranstalter im Hinblick auf cas casino limit deutschland den Schutz von Spielplänen, Tabellen und Live-Daten. 1 Bornemann, K&R 2012, 653; Dörr/Janich, K&R Beihefter 1/2012, 2, 15; Gebhard/Postel, ZfWG 2012, 1; Wild, ZfWG 2012, 247; Windoffer, DÖV 2012, 257. 2 Bornemann, K&R 2012, 653; DDV, Pressemitteilung vom 04.07.2012; Wild, ZfWG 2012, 247. 1 Bornemann, K&R 2012, 653; Dörr/Janich, K&R Beihefter 1/2012, 2, 15; Gebhard/Postel, ZfWG 2012, 1; Wild, ZfWG 2012, 247; Windoffer, DÖV 2012, 257. 2 Bornemann, K&R 2012, 653; DDV, Pressemitteilung vom 04.07.2012; Wild, ZfWG 2012, 247. 3 Bornemann, K&R 2012, 653; Landesregierung NRW, Pressemitteilung der vom 08.11.2012; Wild, ZfWG 2012, 247.

  • Zentrale Lizenzvergabe durch die neue Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL)
  • Einheitlicher Rechtsrahmen für Online-Casino, Poker und Sportwetten
  • Beendigung des bisherigen Lizenzmoratoriums für virtuelle Automatenspiele
  • Übergangsfristen für bestehende Anbieter zur Antragstellung

4 Bekanntmachung vom 15.12.2011 nach Art. 2 § 2 Abs. 3 S.

  • Strenge Altersverifikation mittels Videoident oder Postident vor der ersten Einzahlung
  • Kontinuierliche Überprüfung der Volljährigkeit während der Spielteilnahme
  • Verbot von anonymen Prepaid-Karten oder Kryptowährungen für Einzahlungen
  • Datenabgleich mit gesperrten Personenregistern (OASIS)

2 des GlüStV AG NRW vom 30.10.2007, (GV.NRW.2012 S.

  • Vollständiges Verbot von Glücksspielangeboten ohne deutsche Lizenz
  • Zahlungsblockaden für illegale Anbieter in Zusammenarbeit mit Banken
  • Beschlagnahmung von Domainnamen nicht lizenzierter Webseiten
  • Intensivierte Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden in den Ländern

13) SGV.NRW.7126; Art. 2 Abs. 4 Erster GlüÄndStV; Bornemann, K&R 2012, 653; Dietlein, in Dietlein/Hecker/Ruttig, Glücksspielrecht, Einleitung Rn.1.

Spielhallen sind weiterhin attraktiv

Der Eingriff hierdurch in die Binnenmarktfreiheiten sei unverhältnismäßig.16 Großbritannien machte ebenfalls ← 3 4 → Anmerkungen hierzu, die allerdings keine Auswirkungen auf die Stillhaltefrist hatten.17 Bis zum 07.01.2013 war dem Landtag SH somit die Durchführung einer zweiten Lesung versagt. Er war bis zum Ablauf der Notifizierungsfrist zum Stillhalten verpflichtet und musste das geltende Recht weiter anwenden. Am 10.12.2012 berieten sein Innen- u. Rechtsausschuss sowie sein Finanzausschuss in einer gemeinsamen Sitzung die wesentlichen Inhalte der Stellungnahmen von Malta und der EU-Kommission sowie das weitere Vorgehen.18 Die Dänen-Ampel beriet während der Stillhaltefrist außerdem über das Ergebnis der Anhörung vom 31.10.2012.19 Aus diesen Beratungen resultierte, dass sie trotz der Nachrichten aus Brüssel an ihrem Vorhaben festhalten wollte. Die Dänen-Ampel beschloss am 24.01.2013 nach zweistündiger, kontroverser Debatte im Plenum, auf Empfehlung des Innen- u.

b) Gezielte Werbung bei Risikogruppen unterbinden

Rechtsauschusses sowie des Finanzausschusses20, mit ihrer einen Stimme Mehrheit den Beitritt zum GlüStV 2012 und in einem Gesetz zur Änderung glücksspielrechtlicher Gesetze ein Ausführungsgesetz zum GlüStV 2012, die Aufhebung des GlüG SH sowie ← 4 5 → Anpassungen des SpielbG SH.21 Das Gesetz zur Änderung glücksspielrechtlicher Gesetze und der GlüStV 2012 traten in Schleswig-Holstein am 08.02.2013 in Kraft.22 Die von allen Beteiligten hitzig und teils geradezu unsachlich geführte Debatte23 über Wirksamkeit oder Unwirksamkeit des Gesetzes zur Änderung ← 5 6 → ← 6 7 → glücksspielrechtlicher Gesetze sowie des Gesetzes zum Ersten GlüÄndStV und über die Europarechtskonformität und Verfassungsmäßigkeit des GlüStV 2012 sowie des GlüG SH wird wohl von allen Beteiligten auch in Zukunft noch weitergeführt.24 Zum einen liegt dies daran, dass das Innenministerium SH bereits auf Grundlage des GlüG SH 25 Lizenzen für die Veranstaltung u. Vermittlung von Sportwetten sowie 21 Lizenzen für die Veranstaltung u. Vermittlung von Online-Casinospielen erteilt hat.25 Diese Lizenzen sind auf sechs Jahre befristet26 und sollen nach den Beschlüssen des ← 7 8 → Landtags SH vom 24.01.2013 trotz des Beitritts zum GlüStV 2012 fortbestehen.27 Die Auswirkungen hiervon sind umstritten. Die Fraktionen der Dänen-Ampel halten dies wegen der Befristung der Lizenzen auf sechs Jahre für unproblematisch.28 Die Opposition im Kieler Landtag befürchtet den Wegfall der Kohärenz der Regelung sowie Schadensersatzforderungen gegen das Land.29 Zum anderen hat der BGH parallel zur Debatte des Landtags SH die Europarechtskonformität des GlüStV 2012 angezweifelt. Dieser hatte über eine Revision in einem Wettbewerbsrechtsprozess über eine Unterlassungsklage zu entscheiden. 5 Amtliche Begründung zum GlüStV 2012, Bayerischer Landtag, Drs. ; Amtliche Begründung zum Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen AGGlüStV, Bayerischer Landtag, Drs.

4. Ziele vom online Glücksspielgesetz Deutschland: Spielerschutz und Steuereinnahmen

16/12192, S. 1; Dietlein, in Dietlein/Hecker/Ruttig, Glücksspielrecht, Einleitung Rn. ; Haltern, ZfWG 2011, 13; Lippert, JA 2012, 124; Windoffer, DÖV 2012, 257. 6 § 49 GlüG SH; Bolzen, Die Welt, Artikel 111879621 vom 07.12.2012; dpa/anw, heise online News 2013, KW 4, Artikel Nr.

Maßnahme Beschreibung Aktivierung Wirkung
Zentrale Sperrdatei (OASIS) Bundesweite, anbieterübergreifende Sperrmöglichkeit Selbstsperre, Fremdsperre (Angehörige), Anbietersperre bei Verdacht Sperre für alle lizenzierten Anbieter, Mindestdauer: 1 Monat
Verpflichtende Einzahlungslimits Voreingestelltes monatliches Limit bei Kontoeröffnung Automatisch aktiv; Standardlimit: 500€/Monat Spieler muss Limit aktiv heraufsetzen; 24h Bedenkzeit nach Erhöhung
Echtzeit-Überwachung Algorithmus erkennt riskantes Spielverhalten (z.B. schnelle Verluste, nächtliches Spielen) Automatisch durch den Anbieter Löst verpflichtende Kontaktaufnahme mit Spieler und Angebot von Hilfsmaßnahmen aus
Cool-Off Perioden Verpflichtende Spielpausen nach bestimmter Spielzeit oder Einsätzen Automatisch nach 1 Stunde ununterbrochenem Spiel oder 500€ Einsatz in 24h 30-minütige Unterbrechung des Spielbetriebs für den Nutzer

1790755 vom 24.01.2013; dpa/gil, heise online News 2012, KW 51, Artikel Nr. 1772634 vom 19.12.2012; Innenministerium Schleswig-Holstein, Homepage, Unterseite zu den Informationen zum Glücksspielwesen; Dörr/Janich, K&R Beihefter 1/2012, 2ff., 15; Landtag Schleswig-Holstein, Pressemitteilung 8/2013 vom 21.01.2013, S. 9; Lippert, JA 2012, 124; NDR Regional Schleswig-Holstein, Pressemitteilung Glücksspiel 185 vom 23.05.2012; Windoffer, DÖV 2012, 257. 7 dapd/sam, Die Welt, Artikel Nr. 12836784 vom 15.03.2011; Landeswahlleitung Schleswig-Holstein, Mitteilung auf der Homepage des Landes Schleswig-Holstein; Der Schleswig-Holsteinische Landtag, Hompepage, Unterpunkt „Informationsmaterial im Internet“, 3. 8 Landeswahlleitung Schleswig-Holstein, Bekanntmachung vom 18.05.2012, Übersichten 5, 6.1 und 6.2; NDR Regional Schleswig-Holstein, Pressemitteilung Glücksspiel 185 vom 23.05.2012; Schultheis, in: Gesellschaft, Politik und Recht, politik.pr-gateway.de, Pressemitteilung vom 28.09.2012.


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