„Der BGH machte deutlich, dass nicht nur die Werbung, sondern eben auch die beworbenen Online-Glücksspiele unzulässig waren.
| Jahr | Gesamtausgaben (in Mio. €) | Stärkstes Medium | Trend / Anmerkung |
|---|---|---|---|
| 2022 | ~ 120 | Affiliate-Marketing | Markt nach neuem GlüStV im Aufbau |
| 2023 | ~ 280 | TV-Spots | Start großer TV-Kampagnen nach Lizenzierung |
| 2024 | ~ 450 (geschätzt) | Online Video & Social Media | Konsolidierung, Fokus auf Performance |
| 2025 (Prognose) | ~ 550-600 | Gleichauf TV & Online-Video | Weitere Marktreifung, mehr Markenwerbung |
| Zahlungsmethode | Darf beworben werden? | Einschränkungen in der Darstellung | Begründung |
|---|---|---|---|
| Kreditkarte (Visa/Mastercard) | Ja | Keine besonderen | Allgemein akzeptiertes Zahlungsmittel |
| Lastschrift (SEPA) | Ja | Keine besonderen | Allgemein akzeptiertes Zahlungsmittel |
| PayPal | Ja | Keine besonderen | Eingetragener Zahlungsdienstleister |
| Kryptowährungen (Bitcoin etc.) | Nein | Darf nicht als Zahlungsoption genannt werden | Hohes Risiko für Geldwäsche, nicht reguliert |
| PaySafeCard & andere Prepaid | Eingeschränkt | Darf nicht als "anonym" oder "kontrollierend" beworben werden | Kann Spielerschutz unterlaufen (keine Limits) |
| Aspekt | Lizenzierter Anbieter (DE-Lizenz) | Ausländischer Anbieter (ohne DE-Lizenz) |
|---|---|---|
| Werbeschlüssel | Darf offensiv mit "Sicher & legal" oder "Deutschland-Lizenz" werben | Keine legale Werbung im deutschen Raum möglich (Blockade durch GGL) |
| Werbekanäle | Zugang zu allen regulierten Kanälen (TV, Google Ads, etc.) | Beschränkt auf "Grauzonen" (SEO, versteckte Affiliate-Links) |
| Wettbewerbsvorteil | Vertrauen durch Regulierung, Werbung bei Sportevents möglich | Oft höhere Boni, weniger strenge Limits (für Spieler risikoreich) |
| Risiko für Werbetreibende | Einhaltung komplexer, aber klarer Regeln | Abmahnungen, Domain-Sperrungen, strafrechtliche Risiken |
Für die Spieler bedeutet das, dass sie ihr verlorenes Geld zurückverlangen können, weil die Spielverträge nichtig sind und die Betreiber der Online-Casinos keinen Anspruch auf das Geld haben“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.
Vor dem BGH ging es um Fernsehwerbung für illegale Online-Glücksspiele, die unter Domains mit der Endung .de angeboten wurden.
Der Bundesgerichtshof hat bereits mit Urteil vom 22.07.2021 deutlich gemacht, dass ohne eine gültige Lizenz Online-Glücksspiele in Deutschland verboten sind. Dementsprechend sei auch die Fernsehwerbung für illegale Glücksspiele nicht erlaubt, so der BGH. Trotz dieses Verbots hatte es immer wieder Werbung im Fernsehen für Online-Glücksspiele gegeben. Inzwischen kann die Werbung erlaubt sein, wenn die Anbieter eine entsprechende in Deutschland gültige Lizenz besitzen. Darauf wird in der Regel in den Werbespots hingewiesen (Whitelist). Konkret ging es um die Webseiten und Die Domains waren auch jeweils über eine .com-Endung in deutscher Sprache aufrufbar, auf die die User weitergeleitet wurden.
Eine erforderliche, in Deutschland gültige Lizenz lag für die Glücksspielangebote nicht vor. Der BGH folgte der Argumentation des Klägers, dass die Werbung wettbewerbsrechtlich unzulässig ist, da für Glücksspiele geworben wurde, die in Deutschland verboten waren.
Es gibt hunderte illegale Online Casinos, die deutsche Spieler akzeptieren. Lass dich nicht von den vermeintlich attraktiven Bonus- und Spielangeboten blenden. Das größte Risiko ist finanziell: Du siehst dein Geld bei Streitigkeiten nie wieder und kannst auf keinen gesetzlichen Spielerschutz zählen. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL), die seit Anfang 2023 die Regulierung des Online-Glücksspiels in Deutschland vollständig übernommen hat, überwacht den hiesigen Markt und geht verstärkt gegen illegale Glücksspielangebote vor. Am 01.07.2021 war es so weit: Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 ist in Deutschland in Kraft getreten.
Dieser bringt Änderungen mit, die vor allem die Landesmedienanstalt im Saarland betreffen. Ab sofort ist es den deutschen Casinos erlaubt, Werbung in den Medien, wozu auch TV und Rundfunk gehören, zu schalten. Allerdings sind die Regeln streng und die Medienaufsicht hat nun einige neue Aufgaben, um die Einhaltung der Regeln zu überwachen. Die Medienanstalt Saarland betont, dass die logistische Herausforderung der Überwachung immens sei. Denn sie allein sei für die Überwachung sämtlicher bundesweit geschalteter Glücksspielwerbung verantwortlich.
Zwar ändert sich nichts an der Vorgabe, dass Glücksspiel-Werbung für Minderjährige verboten ist, dennoch gibt es für Anbieter vorteilhafte Änderungen. Der saarländische Landtag erwartet von sämtlichen deutschen Aufsichts- und Regulierungsbehörden, dass sie sich für die Verhinderung unerlaubten Glücksspiels einsetzen. Es sei laut Pressemitteilung das Ziel aller Parteien, dass der Glücksspielmarkt reguliert werde und unerlaubte Angebote nachhaltig eingedämmt würden. Werbung für Glücksspiel war in Deutschland lange Zeit stark eingeschränkt, doch es gelten nun neue Regeln. Dazu gehört, dass Glücksspielwerbung nicht zwischen 06:00 und 21:00 Uhr ausgestrahlt werden darf. Der beklagte Medienkonzern habe für die Ausstrahlung der Werbesports jedoch nicht einzustehen.
Im Sommer fiel dieses Urteil hinsichtlich einer von einem Fernsehsender ausgestrahlten Glücksspiel-Werbung (BGH, Urteil vom 22.07.2021 - I ZR 194/20). Es handelte sich um einen Werbespot, der für Casino- und Automatenspiele auf den Internetseiten " " und „ warb und von einem privaten Sender im Fernsehen ausgestrahlt wurde. Ebenfalls existieren deutsche Angebote für Online-Spiele auf den Internetseiten " " " und " Auf diesen Seiten können Nutzer für eine Teilnahme an Casino- und Automatenspielen bezahlen. Problem dabei ist, dass die letztgenannten Seiten über keinerlei Lizenzen verfügen, um in Deutschland Glücksspiele zu veranstalten. Deswegen forderte ein Interessenverband von Glücksspielunternehmen die Holdinggesellschaft des Fernsehsenders, welche für dessen Rechtsberatung zuständig war, dazu auf, die Werbespots zukünftig nicht mehr auszustrahlen.
Daraufhin gab die Holdinggesellschaft nur eine veränderte strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. Anschließend folgte eine Klage wegen Reklame für vier illegale Glücksspiele vor dem Landgericht. Ebenso wie das Oberlandesgericht Köln, gab es der Unterlassungsklage statt. In Deutschland waren entsprechende Glücksspiele bislang allerdings grundsätzlich verboten - lediglich Schleswig-Holstein erlaubte seinen Bürgern bis dato die Teilnahme. Bis zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages im vergangenen Sommer blieb das geltende Verbot damit bestehen.
Ab jetzt gilt, dass Online-Casinos, Online-Poker und Online-Automatenspiel unter strengen Auflagen erlaubt sein sollen. Der Bundesgerichtshof dagegen hob dementsprechend die Entscheidung auf und verwies die Sache zu Teilen zurück. Hinsichtlich § 3a UWG bejahte der BGH, ebenso wie es die Vorinstanzen taten, einen Verstoß. Begründet wurde dies durch den ersten Zivilsenat damit, dass der Fernsehsender mit der Ausstrahlung der Werbespots für die legalen ".de"-Glücksspielseiten immer auch die entsprechenden unerlaubten ".com"-Seiten mitbeworben hatte. Die Nutzer gelangten über die Suchmaschine, vor allem aufgrund der Ähnlichkeit der Website-Namen sowie des ähnlichen Layouts der Werbeauftritte, auch auf die illegalen Internetseiten und gingen davon aus, an erlaubten Glücksspielen teilzunehmen. Der BGH führte weiter aus, dass im Glücksspielstaatsvertrag Verbote bzw. Beschränkungen für die Bewerbung von Glücksspielen geregelt sind.
Diese Bestimmungen seien als Marktverhaltensregeln zum Schutz der Spielteilnehmer i.S. § 3a UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) zu sehen.
Neben den Veranstaltern von Glücksspielen müssen sich auch die Vermittler an die Werbevorgaben halten. Beispielweise handelt es sich um verbotene Werbung, wenn ein Fernsehsender Werbung für unlautere Glücksspiele wie Online-Casinospiele oder Werbung ausstrahlt, die in irgendeiner Form den Verlauf oder die Erfolgschancen von cas casino schweiz euro Glücksspielen unangemessen darstellt, oder Werbeaussagen macht, die eine falsche Gewinnvorstellung erzeugen oder die den Zufallscharakter von Glücksspielen nicht angemessen darstellen. Außerdem gilt ein grundsätzliches Werbeverbot für bestimmte Werbeplattformen. Anders als das OLG Köln entschied der BGH jedoch, dass die beklagte Holdinggesellschaft des Fernsehsenders für den Verstoß gem. § 8 Abs.
1 Satz 1 und § 3 Abs. 1, 3a UWG nicht haften muss. In der Tat obliege dem Fernsehsender hinsichtlich der Zulässigkeit ausgestrahlter Werbespots grundsätzlich eine wettbewerbsrechtliche Verkehrspflicht in Form einer Prüfungspflicht. Allerdings nur im Falle von offenkundigen und groben Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht. Das Nachforschen in Form einer intensiven rechtlichen Kontrolle, ob Spielbetreiber gültige Lizenzen hätten oder nicht, sei – auch auf eine Abmahnung hin – nicht von dieser Prüfungspflicht umfasst, so der BGH zugunsten des Fernsehsenders. Die Bedingungen für Online-Glücksspiele in Deutschland wurden zwar zum 1.
Das betrifft nicht nur TV- und Rundfunkwerbung, sondern auch Werbemaßnahmen im Internet. Slots, Poker und sämtliche andere Casinospiele sind davon betroffen. Gleichzeitig darf die Werbung keinesfalls übermitteln, dass der Spieler durch besondere Strategien und Geschick Einfluss auf das Glücksspiel nehmen kann. Des Weiteren ist jeglicher Hinweis darauf, dass Glücksspiel eine adäquate Möglichkeit zum Geldverdienen sei, grundsätzlich verboten. Auch die Suggestion, dass Spieler finanzielle Probleme durch die Teilnahme an Pokerspielen und Co.
Zuwiderhandlungen können rechtliche Konsequenzen für den Anbieter nach sich ziehen. Die verantwortlichen Glücksspielaufsichten stehen in enger Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden, dem Bundeskartellamt, der Bundesnetzagentur, den Landesmedienanstalten und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die Landesmedienanstalt Saarland ist sich der neuen Verantwortung ihrer Aufgaben bewusst. Sie hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Gefahr der Glücksspielsucht keinesfalls zu vergessen, sondern weiterhin ernst zu nehmen. Entsprechende Einschränkungen der zugelassenen Werbemaßnahmen und eine Regulierung der Ausstrahlungszeiten sollen insbesondere gefährdete Personen und vor allem Kinder davor schützen, du früh mit dem Thema Glücksspiel konfrontiert zu werden.
Die Landesmedienanstalt ist verpflichtet, mit sämtlichen, bedeutsamen Behörden zu kooperieren, und auch, falls notwendig, Daten zur Regulierung des Glücksspiels auszutauschen. Durch die gegebenen Optionen, Glücksspielanbieter bei Bedarf zu sperren, steht der Erfüllung dieser Aufgabe nun auch theoretisch nichts im Weg. Auch das sicherste Online Casino 2026 – beziehungsweise dessen Betreiber – ist angehalten, zur optimalen Einführung der cas online casino schnelle auszahlung deutschland neuen Regelungen in Deutschland die geltenden Vorschriften schon im Vorfeld zu beachten, um anschließende Probleme zu vermeiden. Fernsehsender haften nur dann für fremde Werbespots, wenn diese grob und offenkundig einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht darstellen. Vorab den Inhalt eines jeden Werbespots und die rechtliche Situation zu prüfen, sei Sendern nicht zuzumuten, so der BGH. Juli 2021 etwas gelockert. Bis dahin war nach den Bestimmungen im Glücksspielstaatsvertrag Werbung für öffentliche Glücksspiele im Fernsehen bis auf wenige Ausnahmen für Lotterien oder Sport- und Pferdewetten verboten.
Seit dem 1. Juli 2021 sei die Werbung im Fernsehen für Online-Glücksspiele zwar erlaubt, allerdings müsse der Anbieter der Online-Glücksspiele dann über eine in Deutschland gültige Lizenz verfügen, so der BGH. Die Karlsruher Richter machten weiter deutlich, dass sie die unter den Domains abrufbaren Glücksspielangebote für unzulässig halten, wenn die Betreiber nicht über eine in Deutschland erforderliche Konzession verfügen.
| Behörde | Zuständigkeitsbereich | Typische Maßnahmen | Website für Meldungen |
|---|---|---|---|
| Gemeinsame Glücksspielbehörde (GGL) | Überwachung des legalen Online-Glücksspielmarktes | Lizenzvergabe, Werbekontrollen, Sperrlisten | www.ggl.de |
| Landesmedienanstalten | Inhaltliche Kontrolle von Rundfunk- & Telemedienwerbung | Beanstandungen, Bußgelder, Programmbeschwerden | www.die-medienanstalten.de |
| Wettbewerbszentrale | Einhaltung des Lauterkeitsrechts (UWG) | Abmahnungen, Unterlassungsklagen | www.wettbewerbszentrale.de |
| Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) | Prävention, Vorgaben für Sperrvermerke | Bereitstellung der offiziellen Warnhinweise | www.bzga.de |
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